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COQON: Neue Smart-Home-Soft­ware mit Phil­ips Hue

Per Funk vernetzt die COQON qbox Geräte und Steuerungen.

Der Bre­mer Anbie­ter COQON hat auf der IFA eine neue Soft­ware für sein Smart-Home-Sys­tem vor­ge­stellt, von der vor­nehm­lich die Steue­rung und Nut­zer­füh­rung pro­fi­tie­ren soll. Zudem wer­den die smar­ten Lam­pen Phil­ips Hue sowie Sonos inte­griert, einem smar­ten Netz­werk aus kabel­lo­sen Lautsprechern.

Die Ober­flä­che der Soft­ware 2.0 des Smart-Home-Her­stel­lers COQON wird kom­plett über­ar­bei­tet, vor allem im Hin­blick auf Über­sicht­lich­keit und intui­ti­ve Bedie­nung, berich­tet der Anbie­ter in einem Blog: Die bis­he­ri­gen Ein­tei­lun­gen in “Schlag­wör­ter” und “Favo­ri­ten” wer­den durch die Funk­ti­on “Grup­pen” ersetzt. Auf die­se Wei­se sol­len sich die ein­zel­nen Kom­po­nen­ten bei grö­ße­ren Instal­la­tio­nen bes­ser über­bli­cken las­sen. Auch die Hei­zungs­steue­rung wird durch gra­fisch erstell­te Zeit­re­geln aufgefrischt.

Gänz­lich neu ist die Ein­bin­dung von Phil­ips Hue. Nach dem Soft­ware-Update kön­nen COQON-Nut­zer ihre smar­ten Phil­ips-Lam­pen aus jedem Raum ihrer Unter­kunft steu­ern. Auch Sonos 2.0 wird inte­griert. Das Home-Sound-Sys­tem ermög­licht es, über WLAN Musik in jedem Raum zu hören. Play­lists kön­nen gezielt aus­ge­wählt, Cover visua­li­siert und Titel­de­tails ange­zeigt werden.

Noch ist es jedoch nicht soweit. Die Soft­ware wird erst nach einer umfas­sen­den Beta­pha­se schritt­wei­se ausgerollt. 

COQON hat hohe Ansprü­che an Datensicherheit

Das The­ma Sprach­steue­rung liegt bei COQON noch in der Zukunft, doch auf der IFA hat das Unter­neh­men bereits einen Blick in die­se gewährt: Sprach­as­sis­ten­ten wie Siri oder der Goog­le Assistant sol­len bald inte­griert wer­den kön­nen. COQON-Nut­zer sol­len aber frei ent­schei­den, ob sie ihr Sys­tem für eine Sprach­steue­rung über den Web­ser­vice IFTTT öff­nen möch­ten. Der Hin­ter­grund: Das The­ma Daten­si­cher­heit steht bei den Bre­mern hoch im Kurs, COQON ver­pflich­tet sich unter ande­rem dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz. Anbie­ter wie Apple Home­Kit, die die­se Selbst­ver­pflich­tung nicht erfül­len, wer­den von COQON ausgeschlossen.

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