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Geset­zes­än­de­rung: EU schafft Geo­blo­cking für Net­flix & Co. ab

Schöne Zeiten für Reisende: Demnächst können EU-weit Dienste wie Netflix gestreamt werden.

Eine Geset­zes­än­de­rung schafft das Geo­blo­cking für Net­flix, Ama­zon Prime und Co. euro­pa­weit ab. Ab 2018 kön­nen Abon­nen­ten von Strea­ming­diens­ten auch im euro­päi­schen Aus­land die gebuch­ten Inhal­te nutzen.

Rei­sen in Euro­pa und Fil­me, Seri­en oder Musik per Stream genie­ßen? Ab 2018 kein Pro­blem, wie unter ande­rem die FAZ berich­tet. Das EU-Par­la­ment habe per Geset­zes­än­de­rung das soge­nann­te Geo­blo­cking abge­schafft. Ab dem kom­men­den Jahr dür­fen nun Rei­sen­de in Euro­pa unein­ge­schränkt auf ihre abon­nier­ten Inhal­te zurückgreifen.

Das sah bis­lang ganz anders aus. Ob Net­flix, Ama­zon Prime Video oder Spo­ti­fy – den Strea­ming­diens­ten fehl­ten je nach Ange­bot im jewei­li­gen Land die Lizenz­rech­te, um die Inhal­te zu zei­gen. Also ver­such­ten Sie, per Geo­blo­cking zu ver­hin­dern, dass im Aus­land auf ihr Ange­bot zuge­grif­fen wer­den kann.

“Was bezahlt wird, muss auch geguckt wer­den dürfen”

Ganz ein­fach brach­te der SPD-Abge­ord­ne­te Tie­mo Wöl­ken den Hin­ter­grund der Geset­zes­än­de­rung auf den Punkt. “Was bezahlt ist, muss auch geguckt wer­den dür­fen”, so der Poli­ti­ker. Mit der neu­en Rege­lung könn­ten nun deut­sche Abo-Kun­den von Video­diens­ten ab 2018 ihre im eige­nen Land bezahl­ten Inhal­te euro­pa­weit im Urlaub nutzen.

Auch der für den digi­ta­len Bin­nen­markt zustän­di­ge Kom­mis­sar Andrus Ansip hält das Votum für posi­tiv. Es sei­en schließ­lich rund zwan­zig Pro­zent der euro­päi­schen Bür­ger, die sich im Jahr an min­des­tens zehn Tagen im EU-Aus­land auf­hiel­ten. Als “aus­ge­wo­ge­nen Kom­pro­miss” bezeich­ne­te die Geset­zes­än­de­rung auch die CDU-Abge­ord­ne­te Sabi­ne Ver­he­yen. Damit wer­de Ver­brau­chern der grenz­über­schrei­ten­de Zugriff zu legal erwor­be­nen Inter­net­diens­ten möglich.

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