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Smartphones

Sam­sung erhält Patent für dop­pel­sei­ti­ges Smartphone

So sieht das doppelseitige Gerät in Samsungs Patent aus.

Sam­sung hat ein Patent für ein dop­pel­sei­ti­ges Smart­phone erhal­ten. Eine sche­ma­ti­sche Zeich­nung zeigt ein Smart­phone, des­sen Bild­schirm sich um eine Sei­te wölbt und sich bis auf die Rück­sei­te erstreckt.

Auf den ers­ten Blick mutet das Gerät in der Riss­zeich­nung an wie ein falt­ba­res Smart­phone. Offen­bar beschreibt das Patent aber ein dop­pel­sei­ti­ges Gerät, wie Lets­Go­Di­gi­tal schreibt. Das Design geht dabei noch einen Schritt wei­ter als ein erst vor Kur­zem auf­ge­tauch­tes Patent, das eben­falls von Sam­sung stammt und “nur” stark gewölb­te Edges an den Flan­ken zeigt. Die Dar­stel­lung im aktu­el­len Patent lie­fert zumin­dest kei­ne Hin­wei­se auf ein Schar­nier oder eine Klappfunktion.

Mehr als nur ein Edge-Display

Sam­sung wäre nicht das ers­te Unter­neh­men, das ein Smart­phone mit Rücken-Dis­play anbie­tet. So ist bereits im Mei­zu Pro 7 und Pro 7 Plus ein zwei­ter, klei­ne­rer OLED-Screen in die Rück­sei­te inte­griert. Der Zweit­bild­schirm ist Always-On und zeigt dau­er­haft Zeit und Wet­ter an. Anders als in Sam­sungs Patent han­delt es sich aber nur um ein sepa­ra­tes Dis­play, das zudem deut­lich klei­ner ist. Soll­te das Patent Anwen­dung fin­den, wür­de das Smart­phone einen durch­ge­hen­den Bild­schirm besit­zen und etwa Platz für Edge-Funk­tio­nen bieten.

Im Schat­ten eines falt­ba­ren Smartphones?

Kon­kre­te Details zur Funk­ti­ons­wei­se fin­den sich im Patent nicht. Das Doku­ment ist auf der Web­sei­te der US-Patent­be­hör­de zu sehen. Der Antrag sei bereits im Sep­tem­ber 2016 erfolgt, wäh­rend das korea­ni­sche Ori­gi­nal­pa­tent noch ein knap­pes Jahr älter sei. Ob aus dem Patent irgend­wann ein erhält­li­ches Smart­phone her­vor­ge­hen wird, ist unklar. Ein Smart­phone mit einem Rücken­dis­play erscheint wie­der­um weni­ger prak­tisch als ein falt­ba­res Gerät – und Plä­ne für einen Han­dy-Tablet-Hybri­den hat Sam­sung bereits ange­kün­digt. Es ist daher frag­lich, ob ein sol­ches Gerät über­haupt erschei­nen wird.

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