Smartphones

Whats­App ver­ein­facht die Wie­der­ga­be von Facebook-Videos

iPhone-User können nun bei WhatsApp unter anderem eine Bild-in-Bild-Funktion für Facebook-Videos nutzen, wenn sie in einen anderen Chat wechseln.

Das neue Whats­App-Update für iOS ist da. iPho­ne-Nut­zer dür­fen sich unter ande­rem über neue Fea­tures bei der Wie­der­ga­be von Face­book-Vide­os freu­en. Die über­ar­bei­te­ten Daten­schutz­be­stim­mun­gen legen zudem ein neu­es Min­dest­al­ter fest.

Wäh­rend Ando­id-User bereits im Febru­ar in den Genuss eines neu­en Whats­App-Updates kamen, schau­ten Apple-Kun­den bis­lang in die Röh­re. Nun haben auch die iOS-User Grund zur Freu­de: Mit der Ver­si­on 2.18.51. ist auch für sie das aktu­ells­te Whats­App-Update erschie­nen, wie etwa in App­les App Store zu sehen ist. Unter den Neue­run­gen sind unter ande­rem Funk­tio­nen, die für Video-Fans inter­es­sant sind.

Face­book- und Insta­gram-Vide­os via WhatsApp

So brau­chen Whats­App-User, die ent­spre­chen­de Links erhal­ten, auf ihrem iPho­ne ab sofort nicht mehr die App zu wech­seln, um die Face­book- oder Insta­gram-Vide­os ihrer Freun­de anzu­schau­en. Und das ist noch nicht alles, was den Kom­fort für Video-Inter­es­sier­te wei­ter erhöht: Durch eine Bild-in-Bild-Funk­ti­on kann der Nut­zer das Video nach dem Wech­sel in einen ande­ren Chat weiterschauen.

Neue Nut­zer­ober­flä­che und Datenschutzbestimmungen

Eben­falls neu: Bei der Instal­la­ti­on weist Whats­App nun frü­her auf die neu­en Daten­schutz­be­stim­mun­gen hin. Die­se ent­hal­ten unter ande­rem Neu­es zum Min­dest­al­ter. Lag es bis­lang bei 13 Jah­ren, ist nun ein Alter von 16 Jah­ren offi­zi­ell Vor­aus­set­zung, um Whats­App zu nut­zen. Hin­ter­grund ist die Umset­zung der neu­en EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO). Eine har­te Alters­kon­trol­le ver­langt die Ver­ord­nung aller­dings nicht – und ist von Whats­App auch nicht geplant.

Whats­App 2.18.51: Grup­pen-Admins dür­fen mehr

Mit dem neu­en Whats­App-Update für iOS erhal­ten außer­dem Grup­pen-Admins mehr Rech­te. Sie kön­nen nun den Admin-Sta­tus ande­rer Teil­neh­mer per But­ton ent­fer­nen. Dar­über hin­aus darf der Grup­pen-Admin ab sofort unter den Grup­pen­ein­stel­lun­gen fest­le­gen, wel­ches der Grup­pen­mit­glie­der Details wie das Bild oder die Beschrei­bung der Grup­pe bear­bei­ten darf.

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