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Gedenk­zu­stand und Nach­lass­kon­takt: Was pas­siert mit dei­nem Face­book-Kon­to im Todesfall?

Verstorbene müssen auf Facebook nicht ewig fortleben. Das Netzwerk bietet für das virtuelle Ableben mehrere Möglichkeiten.

Währt ein vir­tu­el­les Leben ewig? Was pas­siert zum Bei­spiel mit dei­nem Face­book-Account, soll­te dir etwas zusto­ßen? Ohne ent­spre­chen­de Vor­sor­ge: nichts. Dann wirkt dein Auf­tritt im sozia­len Netz­werk auch Jah­re spä­ter noch so, als wäre nichts gesche­hen. Wie du dein vir­tu­el­les Fort­le­ben auf Face­book regelst und was du im Todes­fall eines Ange­hö­ri­gen tun kannst, erläu­tert dir UPDATED in die­sem Ratgeber.

Was ist der Nach­lass­kon­takt und was kann er tun?

Nicht jede Ein­zel­heit kann und will man für den Fall des Able­bens regeln. Das gilt wohl erst recht für ein ver­gleichs­wei­se nach­ran­gi­ges The­ma wie dei­nen Face­book-Account. Des­halb kannst du – sofern du über 18 Jah­re alt bist – ein­fach einen Nach­lass­kon­takt bestim­men, der die Mög­lich­keit erhält, Ände­run­gen an dei­nem Pro­fil vor­zu­neh­men. Vor­aus­set­zung ist, dass dein Kon­to in den Gedenk­zu­stand ver­setzt wur­de (was das bedeu­tet, erfährst du in die­sem Kapi­tel).

Das kann der Nach­lass­kon­takt tun:

  • Dein Pro­fil­bild und das Titel­bild erset­zen, etwa durch ein Bild mit Trauerflor.
  • Neue Freund­schafts­an­fra­gen ein­se­hen und ggf. eine Ant­wort in sei­nem eige­nen Namen schreiben.
  • Dei­nen Face­book-Account löschen lassen.
  • Einen Bei­trag schrei­ben, der in dei­nem Pro­fil fixiert wird, zum Bei­spiel eine Nach­richt über dein Able­ben. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass unter Ein­stel­lun­gen (im Drop-down-Menü beim Klick auf den Pfeil rechts oben) > Chro­nik und Mar­kie­run­gen bei der ers­ten Fra­ge Wer kann in dei­ner Chro­nik pos­ten die Opti­on Freun­de aus­ge­wählt ist. Bei Nur ich kann auch dein Nach­lass­kon­takt nichts posten.

Ansons­ten aber hat dein Nach­lass­kon­takt kei­nen Zugriff auf dein Pro­fil und kann kei­ne dei­ner Nach­rich­ten lesen, Inhal­te löschen oder in dei­nem Namen Freund­schafts­an­fra­gen anneh­men, ver­sen­den oder Freund­schaf­ten beenden.

So wählst du einen Nach­lass­kon­takt für dein Facebook-Profil:

  1. Kli­cke oben rechts auf den Pfeil nach unten.
  2. Wäh­le Ein­stel­lun­gen.
  3. Kli­cke unter Kon­to ver­wal­ten auf Bear­bei­ten. Hier fin­dest du die Rubrik Dein Nach­lass­kon­takt.
  4. Gib den Namen dei­nes Face­book-Freun­des ein, der dein Nach­lass­kon­takt sein soll.
    Kli­cke auf Hin­zu­fü­gen.
  5. Mit einem Klick auf Sen­den erhält dein Nach­lass­kon­takt eine Nach­richt, dass er von dir für die­se Auf­ga­be aus­ge­wählt wor­den ist.

Im Todes­fall: So ver­setzt du ein Kon­to in den Gedenkzustand

Der Gedenk­zu­stand ver­hin­dert, dass ein Face­book-Kon­to im Todes­fall kom­plett gelöscht wird. So bleibt eine ver­stor­be­ne Per­son wei­ter­hin sicht­bar. Freun­de und Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge kön­nen der Per­son geden­ken, ent­fern­te Kon­tak­te erfah­ren von deren Ableben.

Das sind die Merk­ma­le eines Kon­tos im Gedenkzustand:

  • Der Name neben dem Pro­fil­bild erhält den Zusatz “In Erin­ne­rung an”.
  • Bei Kon­ten im Gedenk­zu­stand blei­ben die geteil­ten Inhal­te für die­je­ni­gen, die sie auch bis­her ein­se­hen konn­ten, erhalten.
  • Sofern es die Pri­vat­sphä­re-Ein­stel­lun­gen erlau­ben, kön­nen Freun­de Bei­trä­ge in der Chro­nik ver­öf­fent­li­chen, zum Bei­spiel per­sön­li­che Erinnerungen.
  • Nähe­res zu den Ein­stel­lun­gen fin­dest du im Rat­ge­ber Face­book Daten sichern und kon­trol­lie­ren: So schüt­zen Sie Ihre Pri­vat­sphä­re.
  • Kon­ten im Gedenk­zu­stand erschei­nen nicht öffent­lich, also etwa als Freun­des­vor­schlag oder in der Geburtstagserinnerung.

Face­book setzt ein Kon­to in den Gedenk­zu­stand, sobald das Netz­werk vom Tod des Besit­zers erfährt und sofern die­ser zu Leb­zei­ten nicht die Löschung ver­fügt hat (Nähe­res dazu fin­dest du im nächs­ten Kapi­tel). Eine Löschung kann dann nur noch der Nach­lass­kon­takt bean­tra­gen. Eine Aus­nah­me gibt es laut den Face­book-Richt­li­ni­en nur für “nach­ge­wie­se­ne, unmit­tel­ba­re Familienangehörige”.

Was kannst du als Ange­hö­ri­ger tun?

Du bist selbst ein Ange­hö­ri­ger, der sich um das vir­tu­el­le Erbe einer ver­stor­be­nen Per­son küm­mert? Die­se Per­son hat jedoch kei­nen Nach­lass­kon­takt bestimmt? Dann hast du bei Face­book jetzt fol­gen­de Möglichkeiten:

  • Set­ze Face­book als Fami­li­en­mit­glied oder enger Freund vom Tod des Kon­to­be­sit­zers in Kennt­nis. Das kannst du auf die­ser Sei­te tun. Das betref­fen­de Kon­to wird nach einer Prü­fung in den Gedenk­zu­stand versetzt.
  • Als direk­tes Fami­li­en­mit­glied oder als Nach­lass­ver­wal­ter kannst du das Kon­to auch ent­fer­nen las­sen. Das gilt eben­falls, wenn eine Per­son kör­per­lich stark beein­träch­tigt ist. Mehr Optio­nen und das Kon­takt­for­mu­lar fin­dest du auf die­ser Sei­te.

Die Alter­na­ti­ve: Kon­to im Todes­fall löschen

Du möch­test im Fal­le dei­nes Able­bens kom­plett bei Face­book abge­mel­det wer­den? Dein Kon­to inklu­si­ve aller Pos­tings, Bil­der und wei­te­rer Inhal­te soll voll­stän­dig gelöscht wer­den? Das kann ent­we­der dein Nach­lass­kon­takt (Nähe­res sie­he oben) anfor­dern, oder du ver­fügst dies noch zu Leb­zei­ten. Dafür gehst du wie folgt vor:

  1. Kli­cke oben rechts auf den Pfeil nach unten.
  2. Wäh­le Einstellungen.
  3. Kli­cke unter Kon­to ver­wal­ten auf Bear­bei­ten.
  4. Unter den Optio­nen für den Nach­lass­kon­takt fin­dest du einen Hin­weis, dass du anstatt eines Nach­lass­kon­tak­tes auch ver­fü­gen kannst, dass dein Kon­to dau­er­haft gelöscht wird. Kli­cke auf Kon­to­lö­schung anfor­dern und fol­ge den Anweisungen.
  5. Alter­na­tiv fin­dest du dar­un­ter die Opti­on Deak­ti­vie­re dein Kon­to. Hier­bei wird zwar dein Kon­to ent­fernt, man­che Infor­ma­tio­nen wie zum Bei­spiel dein Bild in der Freun­des­lis­te oder gesen­de­te Nach­rich­ten blei­ben für dei­ne Freun­de wei­ter­hin sichtbar.

Auch das vir­tu­el­le Erbe soll­te man regeln

Du hast dir Gedan­ken gemacht, was mit dem Face­book-Account im Fal­le des Todes pas­siert? In sozia­len Netz­wer­ken ist es wie mit dem Nach­lass oder dem eige­nen Bank­kon­to – die Fra­ge ist, wer dar­über ver­fü­gen kann. Von sich aus stellt Face­book ein Besit­zer­kon­to auto­ma­tisch in den Gedenk­zu­stand, wenn das Netz­werk vom Tod eines Users Kennt­nis erlangt. Eine kom­plet­te Löschung muss man hin­ge­gen selbst recht­zei­tig regeln oder einen Nach­lass­kon­takt benen­nen, der Ände­run­gen an dei­nem Kon­to vor­neh­men kann. Glück­li­cher­wei­se sind für bei­de Vor­gän­ge nur weni­ge Klicks nötig.

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