Küche

Lebens­mit­tel­kenn­zeich­nung: Das steht auf dem Etikett

Die Inhaltsstoffe müssen bei verpackten Lebensmitteln genau deklariert werden. Welche Angaben auf dem Etikett Pflicht sind und was sie bedeuten, erfahren sie in diesem Ratgeber.

Am Früh­stücks­tisch gehört für Sie ein­fach ein Ei dazu. Doch was essen Sie da eigent­lich genau? Ob das Pro­dukt aus Boden- oder Frei­land­hal­tung stammt, steht zwar groß auf der Ver­pa­ckung. Doch am Hotel­buf­fet etwa bekom­men Sie die­se nie zu sehen. Auf die Infor­ma­tio­nen zur Her­kunft kön­nen Sie den­noch zurück­grei­fen – denn auf unver­ar­bei­te­ten Eiern, also sol­chen, die nicht im Kuchen oder in Nudeln gelan­det sind, muss ein Zah­len-Buch­sta­ben-Code ste­hen, der vie­le Details zur Her­kunft preis­gibt. Wie Sie die­sen lesen kön­nen und wel­che Anga­ben Sie bei der Lebens­mit­tel­kenn­zeich­nung sonst noch ken­nen soll­ten, ver­rät Ihnen die­ser Ratgeber.

Lebens­mit­tel­kenn­zeich­nungs­ver­ord­nung — die­se Kenn­zeich­nung ist Pflicht

In der EU ist seit Dezem­ber 2014 eine ein­heit­li­che Kenn­zeich­nung von Lebens­mit­teln vor­ge­schrie­ben. Die Lebens­mit­tel-Infor­ma­ti­ons­ver­ord­nung (LMIV) legt eine Min­dest­schrift­grö­ße fest, eine kla­re Kenn­zeich­nung von Lebens­mit­teli­mi­ta­ten sowie von Stof­fen, die All­er­gien oder Unver­träg­lich­kei­ten aus­lö­sen kön­nen. Seit dem 13. Dezem­ber 2016 ist es außer­dem Pflicht, auf vor­ver­pack­ten Lebens­mit­teln die Nähr­wert­kenn­zeich­nung anzubringen.

Pflicht­an­ga­ben bei der Nähr­wert­kenn­zeich­nung auf Lebensmittelverpackungen


Auf vor­ver­pack­ten Lebens­mit­teln müs­sen Nähr­wert­an­ga­ben ver­pflich­tend auf­ge­druckt sein. Aus­nah­men wie bei Käse oder Fleisch, die ledig­lich aus einer Zutat bestehen, gibt es nur weni­ge. Ins­ge­samt sie­ben Anga­ben zum Nähr­wert und zur Ener­gie, auch die “Big 7” genannt, haben die Her­stel­ler anzugeben:
  1. Brenn­wert in Kilo­joule (kJ) und Kilo­ka­lo­rien (kcal)
  2. Fett­ge­halt in Gramm (g)
  3. Gehalt an gesät­tig­ten Fett­säu­ren in Gramm
  4. Koh­len­hy­drat­ge­halt in Gramm
  5. Zucker­ge­halt in Gramm
  6. Eiweiß­ge­halt in Gramm
  7. Salz­ge­halt in Gramm

Dar­über hin­aus kön­nen die Her­stel­ler auf frei­wil­li­ger Basis noch wei­te­re Anga­ben hin­zu­fü­gen wie Vit­ami­ne, Bal­last­stof­fe oder Gehalt an Fett­säu­ren. Das wird in der Regel gemacht, wenn es das Pro­dukt dadurch posi­ti­ver erschei­nen lässt.

Das ver­rät Ihnen die Zuta­ten­lis­te bei Lebensmitteln

Auf der Zuta­ten­lis­te muss alles auf­ge­führt wer­den, was in dem Lebens­mit­tel steckt. Wie viel Pro­zent von wel­cher Zutat ver­wen­det wur­den, muss nicht ange­ge­ben wer­den. Dafür muss aber die Rei­hen­fol­ge nach Gewicht ein­ge­hal­ten wer­den. Das heißt, die Zutat mit dem größ­ten Anteil muss als ers­tes genannt wer­den. So kön­nen Sie gut erken­nen, ob ein Lebens­mit­tel etwa stark zucker­hal­tig ist. Doch hier gibt es lega­le Tricks der Her­stel­ler: Glu­ko­se­si­rup zum Bei­spiel ist laut Zucker­ar­ten­ver­ord­nung Zucker, laut Nähr­wert-Kenn­zeich­nung aller­dings nicht. Und auch Dex­tro­se, Lak­to­se, Fruk­to­se, Mal­to­dex­trin oder Mol­ken­er­zeug­nis­se wer­den zum Süßen ver­wen­det. Auf die­se Wei­se wird die als Zucker ange­ge­be­ne Zutat teil­wei­se ersetzt und kann wei­ter hin­ten auf der Lis­te erschei­nen, als sie es eigent­lich sollte.

Was bedeu­tet das Mindesthaltbarkeitsdatum?

Die Her­stel­ler von fast allen Lebens­mit­teln sind ver­pflich­tet, ein Datum auf die Ver­pa­ckung zu dru­cken, bis zu dem die­ses min­des­tens halt­bar ist. Bis dahin soll das Pro­dukt in unge­öff­ne­tem Zustand ein­wand­frei in Geschmack, Geruch, Nähr­wert und Aus­se­hen sein. Es han­delt sich also kei­nes­falls um ein Ver­falls­da­tum, zu dem das Lebens­mit­tel bereits unge­nieß­bar ist. Um auf der siche­ren Sei­te zu sein, bau­en die Her­stel­ler hier in der Regel einen Puf­fer ein und geben einen recht frü­hen Ablauf an. In vie­len Fäl­len sind die Lebens­mit­tel auch danach noch beden­ken­los zu ver­zeh­ren. Bei Joghurt ist das zum Bei­spiel oft der Fall, eben­so bei Getrei­de, Kaf­fee oder vie­len Geträn­ken. Lebens­mit­tel wie Salz und Zucker etwa bedür­fen gar kei­nes Min­dest­halt­bar­keits­auf­drucks mehr, da sie nicht ver­derb­lich sind.

Vor­sicht ist hin­ge­gen bei abge­pack­tem Schin­ken oder Fisch gebo­ten, dort kön­nen Lebens­mit­tel­kei­me auch schon frü­her ent­ste­hen. Betrach­ten Sie das Pro­dukt des­halb immer aus­rei­chend, bevor Sie es zu sich neh­men. Ver­fär­bun­gen oder ein stren­ger Geruch sind Warnsignale.

Ist bei leicht ver­derb­li­chen Lebens­mit­teln wie Hack­fleisch oder Fisch aller­dings von einem Ver­brauchs­da­tum die Rede, soll­ten Sie sich bedin­gungs­los an die Emp­feh­lung hal­ten, da sonst eine erns­te Gefahr für die Gesund­heit wie zum Bei­spiel eine Lebens­mit­tel­ver­gif­tung droht.

Nur jeden drit­ten Deut­schen inter­es­sie­ren Inhaltsstoffe

Nach einer Stu­die der Niel­sen-Markt­for­schung aus dem Sep­tem­ber 2016 inter­es­siert es Deut­sche viel weni­ger als ande­re Euro­pä­er, wel­che Inhalts- und Zusatz­stof­fe in Lebens­mit­teln vor­kom­men. Nur knapp jeder drit­te Ein­hei­mi­sche will genau über die Zuta­ten der Lebens­mit­tel Bescheid wis­sen, die in sei­nem Ein­kaufs­wa­gen lan­den. Im euro­päi­schen Durch­schnitt sind es immer­hin 40 Pro­zent, Bür­ger der Ukrai­ne (63 Pro­zent), Russ­land (59 Pro­zent) und Rumä­ni­en (56 Pro­zent) sind da weit­aus kri­ti­scher ein­ge­stellt. Hier­zu­lan­de ver­su­chen auch nur gut die Hälf­te aller Befrag­ten, künst­li­che Farb­stof­fe, Kon­ser­vie­rungs­stof­fe und Aro­men zu ver­mei­den. Im euro­päi­schen Schnitt sind es 60 Prozent.

Anga­ben zur Füll­men­ge und die Tricks der Lebensmittelhersteller

Eine wei­te­re ver­pflich­ten­de Anga­be bei Lebens­mit­teln ist die Füll­men­ge. Sie wird bei Geträn­ken und flüs­si­gen Nah­rungs­mit­teln in Volu­men ange­ge­ben, ansons­ten in Gewicht. Dabei han­delt es sich aller­dings um soge­nann­te Nenn­füll­men­gen: Das bedeu­tet, dass sich das Gewicht in gewis­sem Maße durch­aus von dem auf der Packung ange­ge­be­nen unter­schei­den darf. Ledig­lich im Mit­tel­wert müs­sen alle Pro­duk­te den Anga­ben ent­spre­chen, im Ein­zel­fall dür­fen Char­gen die Anga­be um bis zu 18 Pro­zent unter­schrei­ten. Es kann also durch­aus in Ord­nung sein, wenn Sie ein Pro­dukt erwer­ben, auf dem die Füll­men­ge mit 50 Gramm ange­ge­ben ist, das tat­säch­li­che Gewicht aber nur 41 Gramm beträgt.

Um grö­ße­re Füll­men­gen vor­zu­täu­schen, grei­fen die Her­stel­ler jedoch oft in die Trick­kis­te. Sol­che Mogel­pa­ckun­gen ent­ste­hen, wenn die Pro­du­zen­ten ihre Packun­gen mit unver­hält­nis­mä­ßig viel Luft auf­blä­hen, mit dop­pel­ten Böden oder über­di­men­sio­nier­ten Kar­tons ope­rie­ren. Eini­ge die­ser Täu­schungs­ma­nö­ver sind ver­bo­ten, ande­re erlaubt – so darf eine Pra­li­nen­schach­tel durch­aus mehr her­ma­chen, als ihr Inhalt eigent­lich hergibt.

Was bedeu­tet der Code auf dem Ei?

Auf jedem Ei, dass Sie in Deutsch­land außer­halb des Erzeu­ger­ho­fes kau­fen kön­nen, wird vom Pro­duk­ti­ons­be­trieb ein Code aus Zah­len und Buch­sta­ben auf­ge­druckt, meist in roter Far­be. Die­ser ver­rät die Her­kunft sowie die Hal­tungs­form. Ein Bei­spiel­code wäre 1‑DE-1506434. Das bedeu­ten die ein­zel­nen Ziffern:

  1. Die ers­te Zif­fer gibt an, wie die Lege­hen­nen gehal­ten wer­den. Eine 0 steht für Bio-Eier, eine 1 wie in unse­rem Bei­spiel für Frei­land­hal­tung, eine 2 für Boden­hal­tung und eine 3 für Käfig­hal­tung, die in Deutsch­land aber kaum noch vor­kommt und bis zum Jahr 2025 (in Aus­nah­me­fäl­len bis 2028) euro­pa­weit ver­bo­ten wird.
  2. Die bei­den fol­gen­den Buch­sta­ben ste­hen für das Her­kunfts­land des Eis: DE wie im oben genann­ten Bei­spiel steht für Deutsch­land. Auch die ande­ren Erzeu­ger­län­der ver­wen­den gän­gi­ge Abkür­zun­gen wie NL für die Nie­der­lan­de oder AT für Österreich.
  3. Mit der abschlie­ßen­den Zah­len­fol­ge kön­nen Sie den pro­du­zie­ren­den Betrieb aus­fin­dig machen. Bei Eiern aus Deutsch­land ste­hen die ers­ten bei­den Zah­len für das Bun­des­land. In unse­rem Bei­spiel die 15, die die Her­kunft des Eis aus Sach­sen-Anhalt nach­weist. Wenn Sie die Her­kunft genau zurück­ver­fol­gen wol­len, kön­nen Sie den Code auf der Sei­te “was-steht-auf-dem-ei.de” eingeben.

Kenn­zeich­nungs­pflicht für bereits ver­ar­bei­te­te Eier wie in Nudeln oder Teig­wa­ren ist noch nicht beschlos­sen, befin­det sich in der EU jedoch in der Dis­kus­si­on. Die Far­be des Eis hat übri­gens weder etwas mit der Her­kunft noch der Qua­li­tät zu tun – ob braun oder weiß, hängt ein­zig von der Ras­se ab.

Schau­en Sie lie­ber genau­er hin!

Auf den Lebens­mit­tel­ver­pa­ckun­gen fin­den Sie zahl­rei­che Anga­ben, Bezeich­nun­gen und Zah­len, die oft einen genaue­ren Blick Wert sind. Denn wie viel Zucker und Fett in einem Pro­dukt ver­ar­bei­tet sind und ob Geschmacks­ver­stär­ker oder künst­li­che Aro­men vor­kom­men, könn­te direk­ten Ein­fluss auf Ihre Gesund­heit haben und ins­be­son­de­re bei Men­schen mit All­er­gien gefähr­lich sein. Die seit gerau­mer Zeit in der Dis­kus­si­on ste­hen­de Lebens­mit­tel­am­pel könn­te die dick­ma­chen­de Wir­kung durch die pla­ka­ti­ven Far­ben Grün, Gelb und Rot, die dann auf den Lebens­mit­teln deut­lich sicht­bar sein wür­den, noch deut­li­cher machen. Das Kon­zept sieht vor, die ein­zel­nen Nähr­wer­te jeweils mit einer Far­be zu ver­se­hen, also bei­spiels­wei­se viel Fett in einem Pro­dukt mit einem roten Ampel­kreis und wenig Salz mit einem grünen.

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